
Energieeffizienzgesetz
EnEfG: was das Energieeffizienzgesetz von Ihrem Unternehmen verlangt
Ihr Unternehmen verbraucht viel Energie, und Sie fragen sich, ob Sie ein Energiemanagementsystem einführen oder Umsetzungspläne veröffentlichen müssen? Hier finden Sie die Pflichten nach dem heute geltenden EnEfG, die geplanten Änderungen und wie Sie sich mit guten Energiedaten vorbereiten.
Was ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit November 2023 in Kraft. Es setzt Energieeffizienzziele für Deutschland und verpflichtet Unternehmen ab einem bestimmten Energieverbrauch, ihren Verbrauch systematisch zu erfassen und wirtschaftliche Einsparmaßnahmen zu planen. Ausschlaggebend ist der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, also Strom, Wärme und Kraftstoffe zusammen.
Stand: 7. November 2026. Eine Novelle des EnEfG liegt dem Bundestag vor, ist aber nach unserem Kenntnisstand noch nicht verabschiedet. Bis dahin gelten die heutigen Schwellenwerte. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation mit Ihrer Energieberatung oder Rechtsberatung.
Kurz gesagt
- Ab mehr als 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr: Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS
- Ab mehr als 2,5 GWh pro Jahr: Umsetzungspläne für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen und Angaben zu Abwärme
- Große Unternehmen (Nicht-KMU) müssen zusätzlich nach dem EDL-G regelmäßig ein Energieaudit durchführen, sofern sie kein EnMS oder UMS betreiben
- Die geplante Novelle soll die Schwelle für das Managementsystem auf 23,6 GWh anheben
- Die Grundlage aller Pflichten sind belastbare Verbrauchsdaten für alle Standorte
Welche Pflichten gelten heute?
Nach dem heute geltenden EnEfG hängen Ihre Pflichten von Ihrem Gesamtendenergieverbrauch ab:
| Ihr Verbrauch pro Jahr | Was gilt für Sie? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mehr als 7,5 GWh | Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS | § 8 EnEfG |
| Mehr als 2,5 GWh | Konkrete Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen, bestätigen lassen und veröffentlichen | § 9 EnEfG |
| Mehr als 2,5 GWh | Abwärme vermeiden und Angaben zu Abwärmepotenzialen machen | §§ 11 und 17 EnEfG |
| Großes Unternehmen (Nicht-KMU) | Regelmäßiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1, sofern Sie kein EnMS oder UMS betreiben | EDL-G |
Den Gesetzestext finden Sie bei gesetze-im-internet.de.
Was ändert sich mit der Novelle?
Die Bundesregierung hat im Juni 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen (Drucksache 21/8027). Der Bundestag hat ihn im September 2026 in erster Lesung beraten, im Oktober 2026 folgte eine öffentliche Anhörung. Der Entwurf passt das EnEfG an die Mindestvorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie an:
- Energie- oder Umweltmanagementsystem: Pflicht erst ab mehr als 23,6 GWh pro Jahr (bisher 7,5 GWh). Das entspricht dem EU-Schwellenwert von 85 TJ.
- Umsetzungspläne: Schwelle steigt leicht auf 2,77 GWh pro Jahr (10 TJ).
- Energieaudits: Die Pflicht soll künftig am Verbrauch hängen, ab 2,77 GWh pro Jahr, statt an der Unternehmensgröße.
- Abwärme: Die Meldepflicht soll für die meisten Unternehmen entfallen.
Bis die Novelle verkündet ist, gelten die heutigen Werte. Mehr zum europäischen Hintergrund lesen Sie in unserem Artikel zur EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
Warum sich ein Energiemanagement auch ohne Pflicht lohnt
Auch wenn Ihr Unternehmen nach der Novelle unter die Schwelle fällt: Die Gründe für ein systematisches Energiemanagement bleiben. Sie sehen, wo Energie verschwendet wird, Sie können Maßnahmen gezielt planen, und Sie haben dieselben Daten zur Hand, die Kunden, Banken und Ihre CO2-Bilanz brauchen.
Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist ein Managementsystem mit Prozessen, Zielen und Verantwortlichkeiten, keine Software. Eine Software wie Enity EMS liefert dafür die Grundlage: die Messdaten, die Kennzahlen und die Dokumentation, mit denen Sie Ihr Energiemanagement im Alltag betreiben.
So bereiten Sie sich vor
Ob Sie heute schon verpflichtet sind oder nicht, der erste Schritt ist derselbe: Sie brauchen einen belastbaren Überblick über Ihren Verbrauch.

So machen wir es
Energiedaten, die für EnEfG und CO2-Bilanz reichen
Mit Enity EMS erfassen Sie den Verbrauch Ihrer Gebäude automatisch und haben alle Standorte an einem Ort. Dieselben Daten nutzen Sie für Ihr Energiemanagement, für Effizienzmaßnahmen und für Ihre CO2-Bilanz.
- Automatische Erfassung per Fernauslesung und Integrationen
- Alarme, die Verschwendung im laufenden Betrieb zeigen
- Daten, die Sie für ESG, CSRD, ISO 50001 und ISO 14001 nutzen können
- Benchmarking Ihrer Gebäude mit vergleichbaren Gebäuden
Service & Support
Mehr als nur ein EMS
Mit Enity begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess des Energiemanagements – von der Planung und Implementierung bis hin zur kontinuierlichen Beratung und Unterstützung. Unsere Service- und Supportleistungen sorgen dafür, dass Sie in jeder Phase erfolgreich sind – vom Setup bis zur Strategie.
- Plug-&-Play-Plattform
- Individuelles Onboarding
- Laufende Unterstützung & Expertenberatung

Fragen und Antworten zum EnEfG
Was ist das EnEfG?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein deutsches Gesetz, das seit November 2023 gilt. Es legt Energieeffizienzziele fest und verpflichtet Unternehmen ab einem bestimmten Energieverbrauch zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen, Umsetzungsplänen und Maßnahmen zur Abwärme.
Ab wann muss ein Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen?
Nach dem heute geltenden EnEfG bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Dann ist ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS Pflicht. Die geplante Novelle soll diese Schwelle auf 23,6 GWh anheben.
Was sind Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG?
Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr müssen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete Umsetzungspläne erstellen, bestätigen lassen und veröffentlichen. Die Novelle sieht eine Schwelle von 2,77 GWh vor.
Wie wird der Gesamtendenergieverbrauch berechnet?
Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Dazu zählen alle Endenergien, also Strom, Wärme und Kraftstoffe, über alle Standorte des Unternehmens hinweg.
Ist die EnEfG-Novelle schon beschlossen?
Nach unserem Kenntnisstand nicht (Stand 7. November 2026). Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/8027) wurde im September 2026 in erster Lesung beraten, im Oktober 2026 fand eine öffentliche Anhörung statt. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Schwellenwerte.
Ist eine Energiemanagement-Software dasselbe wie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001?
Nein. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist ein Managementsystem mit Prozessen, Zielen und Verantwortlichkeiten. Eine Software wie Enity EMS liefert die Messdaten, Kennzahlen und Dokumentation, mit denen Sie es im Alltag betreiben.
Was hat das EnEfG mit der CO2-Bilanz zu tun?
Für das EnEfG erfassen Sie Ihren Verbrauch von Strom, Wärme und Kraftstoffen. Genau diese Daten sind die Grundlage für Scope 1 und 2 in Ihrer CO2-Bilanz. Wer sie einmal sauber erfasst, nutzt sie für beides.
Quellen: Energieeffizienzgesetz (EnEfG), gesetze-im-internet.de, Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8027.

