Energieeffizienzgesetz

EnEfG: was das Energieeffizienzgesetz von Ihrem Unternehmen verlangt

Ihr Unternehmen verbraucht viel Energie, und Sie fragen sich, ob Sie ein Energiemanagementsystem einführen oder Umsetzungspläne veröffentlichen müssen? Hier finden Sie die Pflichten nach dem heute geltenden EnEfG, die geplanten Änderungen und wie Sie sich mit guten Energiedaten vorbereiten.

Was ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)?

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit November 2023 in Kraft. Es setzt Energieeffizienzziele für Deutschland und verpflichtet Unternehmen ab einem bestimmten Energieverbrauch, ihren Verbrauch systematisch zu erfassen und wirtschaftliche Einsparmaßnahmen zu planen. Ausschlaggebend ist der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, also Strom, Wärme und Kraftstoffe zusammen.

Stand: 7. November 2026. Eine Novelle des EnEfG liegt dem Bundestag vor, ist aber nach unserem Kenntnisstand noch nicht verabschiedet. Bis dahin gelten die heutigen Schwellenwerte. Prüfen Sie Ihre konkrete Situation mit Ihrer Energieberatung oder Rechtsberatung.

Kurz gesagt

  • Ab mehr als 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr: Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS
  • Ab mehr als 2,5 GWh pro Jahr: Umsetzungspläne für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen und Angaben zu Abwärme
  • Große Unternehmen (Nicht-KMU) müssen zusätzlich nach dem EDL-G regelmäßig ein Energieaudit durchführen, sofern sie kein EnMS oder UMS betreiben
  • Die geplante Novelle soll die Schwelle für das Managementsystem auf 23,6 GWh anheben
  • Die Grundlage aller Pflichten sind belastbare Verbrauchsdaten für alle Standorte

Welche Pflichten gelten heute?

Nach dem heute geltenden EnEfG hängen Ihre Pflichten von Ihrem Gesamtendenergieverbrauch ab:

Ihr Verbrauch pro JahrWas gilt für Sie?Rechtsgrundlage
Mehr als 7,5 GWhEinführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS§ 8 EnEfG
Mehr als 2,5 GWhKonkrete Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen, bestätigen lassen und veröffentlichen§ 9 EnEfG
Mehr als 2,5 GWhAbwärme vermeiden und Angaben zu Abwärmepotenzialen machen§§ 11 und 17 EnEfG
Großes Unternehmen (Nicht-KMU)Regelmäßiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1, sofern Sie kein EnMS oder UMS betreibenEDL-G

Den Gesetzestext finden Sie bei gesetze-im-internet.de.

Was ändert sich mit der Novelle?

Die Bundesregierung hat im Juni 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen (Drucksache 21/8027). Der Bundestag hat ihn im September 2026 in erster Lesung beraten, im Oktober 2026 folgte eine öffentliche Anhörung. Der Entwurf passt das EnEfG an die Mindestvorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie an:

  • Energie- oder Umweltmanagementsystem: Pflicht erst ab mehr als 23,6 GWh pro Jahr (bisher 7,5 GWh). Das entspricht dem EU-Schwellenwert von 85 TJ.
  • Umsetzungspläne: Schwelle steigt leicht auf 2,77 GWh pro Jahr (10 TJ).
  • Energieaudits: Die Pflicht soll künftig am Verbrauch hängen, ab 2,77 GWh pro Jahr, statt an der Unternehmensgröße.
  • Abwärme: Die Meldepflicht soll für die meisten Unternehmen entfallen.

Bis die Novelle verkündet ist, gelten die heutigen Werte. Mehr zum europäischen Hintergrund lesen Sie in unserem Artikel zur EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).

Warum sich ein Energiemanagement auch ohne Pflicht lohnt

Auch wenn Ihr Unternehmen nach der Novelle unter die Schwelle fällt: Die Gründe für ein systematisches Energiemanagement bleiben. Sie sehen, wo Energie verschwendet wird, Sie können Maßnahmen gezielt planen, und Sie haben dieselben Daten zur Hand, die Kunden, Banken und Ihre CO2-Bilanz brauchen.

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist ein Managementsystem mit Prozessen, Zielen und Verantwortlichkeiten, keine Software. Eine Software wie Enity EMS liefert dafür die Grundlage: die Messdaten, die Kennzahlen und die Dokumentation, mit denen Sie Ihr Energiemanagement im Alltag betreiben.

So bereiten Sie sich vor

Ob Sie heute schon verpflichtet sind oder nicht, der erste Schritt ist derselbe: Sie brauchen einen belastbaren Überblick über Ihren Verbrauch.

Gesamtverbrauch ermitteln

Rechnen Sie Strom, Wärme und Kraftstoffe aller Standorte zusammen, gemittelt über die letzten drei Kalenderjahre. So sehen Sie, welche Schwelle für Sie gilt.

  • Strom, Gas und Fernwärme je Standort
  • Kraftstoffe für Fahrzeuge und Maschinen
  • Durchschnitt der letzten drei Jahre

Verbrauch laufend messen

Einmal im Jahr Rechnungen auszuwerten reicht nicht, um Verschwendung zu finden. Erfassen Sie den Verbrauch über Zähler und Integrationen laufend.

  • Daten direkt von Zählern und Versorgern
  • Alle Gebäude an einem Ort
  • Alarme bei ungewöhnlichem Verbrauch

Maßnahmen bewerten

Nutzen Sie die Daten, um Einsparmaßnahmen zu finden und ihre Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Das ist die Grundlage für Umsetzungspläne.

  • Größte Verbraucher identifizieren
  • Einsparungen vorher und nachher messen
  • Maßnahmen priorisieren

Dokumentieren und berichten

Halten Sie Verbräuche, Maßnahmen und Ergebnisse fest, für Audits, Zertifizierungen und Ihre CO2-Bilanz.

  • Kennzahlen je Gebäude
  • Gespeicherte Berichte
  • Dieselben Daten für EnEfG und CO2-Bilanz

Mehr als nur ein EMS

Mit Enity begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess des Energiemanagements – von der Planung und Implementierung bis hin zur kontinuierlichen Beratung und Unterstützung. Unsere Service- und Supportleistungen sorgen dafür, dass Sie in jeder Phase erfolgreich sind – vom Setup bis zur Strategie.

  • Plug-&-Play-Plattform
  • Individuelles Onboarding
  • Laufende Unterstützung & Expertenberatung

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Fragen und Antworten zum EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein deutsches Gesetz, das seit November 2023 gilt. Es legt Energieeffizienzziele fest und verpflichtet Unternehmen ab einem bestimmten Energieverbrauch zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen, Umsetzungsplänen und Maßnahmen zur Abwärme.

Nach dem heute geltenden EnEfG bei einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Dann ist ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS Pflicht. Die geplante Novelle soll diese Schwelle auf 23,6 GWh anheben.

Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr müssen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete Umsetzungspläne erstellen, bestätigen lassen und veröffentlichen. Die Novelle sieht eine Schwelle von 2,77 GWh vor.

Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Dazu zählen alle Endenergien, also Strom, Wärme und Kraftstoffe, über alle Standorte des Unternehmens hinweg.

Nach unserem Kenntnisstand nicht (Stand 7. November 2026). Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/8027) wurde im September 2026 in erster Lesung beraten, im Oktober 2026 fand eine öffentliche Anhörung statt. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Schwellenwerte.

Nein. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist ein Managementsystem mit Prozessen, Zielen und Verantwortlichkeiten. Eine Software wie Enity EMS liefert die Messdaten, Kennzahlen und Dokumentation, mit denen Sie es im Alltag betreiben.

Für das EnEfG erfassen Sie Ihren Verbrauch von Strom, Wärme und Kraftstoffen. Genau diese Daten sind die Grundlage für Scope 1 und 2 in Ihrer CO2-Bilanz. Wer sie einmal sauber erfasst, nutzt sie für beides.

Quellen: Energieeffizienzgesetz (EnEfG), gesetze-im-internet.de, Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8027.

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